Corona-Neuigkeiten beim Sport

Aktuell gelten für Bayern folgende Regeln:
Sport ist nun wieder (sowohl in- wie auch outdoor) unter der 3G Regelung erlaubt.
Das heißt: Nicht-Geimpfte Personen müssen einen Testnachweis (Es gelten hier alle Tests also Selbsttest vor einem Zeugen, Schnelltest POC oder PCR Test) erbringen

und dürfen dann auch wieder in Präsenz mitsporteln.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind Jugendliche, die sich in der Schule regelmäßig testen. Also auch ungeimpfte Kinder dürfen wieder in Präsenz Sport machen, sofern sie noch in der Schule sind und dort regelmäßig getestet werden.

Es gilt eine FFP2 Maskenpflicht (für alle ab 16 Jahren) – bis zur Sportausübung

abgeleitet aus dem FAQ zu Informationen zu Corona der Staatsregierung Bayern , letzter Stand: 18. Februar 2022
mehr Informationen zu den Corona-Maßnahmen: hier

aktuelles Rahmenkonzept Sport